Christof (Muck) Bernard
Stadtgeflüsterinterview in der MZ am 2.04.09.
JETZT TANZ ICH, JETZT TANZ ICH NICHT.

In Münster wird seit geraumer Zeit eine extra Steuer für Tanzveranstaltungen erhoben. Da hat man es gut, wenn man Konzertveranstalter ist, denn die zahlen diese extra Steuer nicht. Und nun streiten Christof (Muck) Bernard und Thomas Pieper mit der Stadt darüber, ob sie Tanz- und/oder Konzertveranstalter sind. Was sie zu Konzertveranstaltern macht, erklärt mir Muck mit einem Vergleich:
Thorsten Kambach im Gespräch mit Christof (Muck) Bernhard
Ihr verklagt die Stadt Münster, denn ihr findet es unfair, dass ihr Vergnügungssteuer zahlen sollt. Klingt interessant, wie hoch ist die den
Die Tanzsteuer beträgt in Münster 22 Prozent ...
TANZsteuer??
Ja, das ist die Vergnügungssteuer.
Mir war nicht bekannt, dass man in Münster Steuern zahlen muss auf Tanzen. Klingt ein wenig wie die Geschichte von der holländischen Gardinensteuer.
Ja, aber die Tanzsteuer gibt es wirklich. Als es den Kommunen in den 80er Jahren schlechter ging, haben sie ein wenig durchforstet, wo man noch ein bisschen Geld verdienen kann. Da fiel ihnen eine alte kommunale Steuer ins Auge, nämlich die Tanz- und Vergnügungssteuer. Die wurde zwar Jahrzehnte lang aus offensichtlichen Gründen nicht erhoben, bekam aber dann einen neuen Reiz.
Die Suche nach einer nicht ausgeschöpften kommunalen Steuer war also erfolgreich.
Ja, sehr erfolgreich. Die Vergnügungssteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Da ist einmal die Spielautomatensteuer. Da nimmt die Stadt schon fast eine Million ein. Und es gibt eben die so genannte Tanzsteuer, das sind noch mal etwa 300.000 Euro. Und da die Vergnügungssteuer eine kommunale Steuer ist, kann sich die Stadt hierbei abkoppeln von Urteilen des Oberfinanzgerichtshofs. Dazu kommt natürlich noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. 41 Prozent sind also schon mal weg, bevor überhaupt die Betriebskosten kommen.
Bei jedem Veranstalter??
Bei jedem Veranstalter der Tanzveranstaltungen macht. Ganz theoretisch!
Ganz theoretisch?
Bei uns sagt die Stadt Münster, wir haben eine Tanzfläche und darum ist jede Veranstaltung, die wir machen, egal welcher Art, eine Tanzveranstaltung.
Auch wenn du ein Essen auf der Tanzfläche veranstalten würdest?
Da nehmen wir natürlich keinen Eintritt.
Und wenn ihr Eintritt nehmen würdet?
Dann, hmm, ja ich weiß nicht, aber so etwas hatten wir bisher noch nicht.
Kann ja noch kommen.
Aber im Ernst, bei uns schließt die Stadt einfach jedes Konzert aus. Was natürlich Quatsch ist, denn bei uns spielen zum Teil die gleichen Bands wie in der Halle Münsterland oder irgendwo anders.
Und die müssen nicht zahlen?
Nein, denn wenn die ein Konzert veranstalten, wird das auch als Konzert gewertet und fertig.
Das klingt verständlich.
Mehr wollen wir auch nicht. Die Frage, warum gibt es eine Steuer auf Tanzen, könnte man sich auch mal stellen, aber die gibt es nun mal gerade. Und damit müssen wir uns auseinander setzen.
Nur ihr?
Nein, ein kleiner Seniorenclub voller unbeugsamer Senioren auf dem Hugerlandshof hat es doch tatsächlich geschafft, sich eine Zeitlang um die Vergnügungssteuer zu drücken!
Was bitte?!
Ja, die haben sich sonntags zum Tanztee getroffen und die Kosten mit fünf Euro Eintritt gedeckt. Das über zwei Jahre lang. Doch dann flogen sie auf und sollten die komplette Tanzsteuer nachzahlen!
Das ist wirklich passiert?
Ja, das ist wirklich passiert.
Das klingt auf jeden Fall leicht eigenartig. Was heißt das aber für euch nun?
Wir haben eine Wettbewerbsverzerrung in Münster. Wenn in der Halle Münsterland Peter Fox auftritt, tanzen 6.000 Leute, ist also eigentlich eine Tanzveranstaltung. Müsste also veranlagt werden. Wird es aber nicht, denn es gilt ja als Konzert. Oder bei der Kegelparty. Die wird als Party beworben, hat ´ne Riesentanzfläche, ist aber trotzdem nicht vollständig vergnügungssteuerpflichtig. Bei unseren DJ-Konzerten, die wir ganz klar als Konzerte sehen und auch offiziell als Konzerte inzwischen anerkannt sind bundesweit, werden die wiederum als Tanzveranstaltung deklariert.
Und veranlagt.
Genau. Veranlagt.
Für mich klingt es aber auch recht neu, dass ein Mischpult und zwei Turntables als Musikinstrumente gelten.
Ja, aber das sind sie. Mit ihnen entsteht durch den DJ das Konzert. Im Übrigen war das bis 2007 auch so, dass wir unsere großen DJs als Konzerte abgerechnet haben. Aber ohne Angabe von Gründen wurde das dann einfach geändert. So müssen wir dann Tickets für große DJs in Münster teurer anbieten, als ein Veranstalter in Wuppertal oder Düsseldorf.
Was ist denn, wenn der DJ durch Livemusiker begleitet wird? Das habe ich schon so einige Male erlebt, dass ein Saxofonspieler einen House-DJ begleitet.
Ja, auch das zählte bei uns bis 2007 als Konzert. Aber inzwischen nicht mehr.
Es kommt einem aber schon der Verdacht, dass man durch eine kleine Zutat alles zum Konzert machen kann, denn für mich als Laie ist ein DJ im Grunde zunächst einmal nicht unbedingt ein klassischer Musiker. Wo ist da die Grenze?
Da muss der Laie natürlich auch ein bisschen mit der Zeit gehen. Denn wenn sogar der Oberfinanzgerichtshof feststellt, dass Turntables und Mischpult Musikinstrumente sind, ...
Das hat der Oberfinanzgerichtshof festgestellt?
Ja, Teil des Urteils ist: `Konzerte sind Aufführungen von Musikstücken bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden, hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert. Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpult und CD-Player Instrumente sein, wenn sie zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden. Eine Techno-Veranstaltung kann ein Konzert sein.´.
Wenn es diese Meinung gibt und Münster bis 2007 offensichtlich auch der Meinung war, was hat Münster dann 2007 umgestimmt? Habt ihr mal versucht, mit der Stadt darüber ins Gespräch zu kommen?
Ja, aber die Frau Bickemöller hat gerade ein Gespräch abgelehnt. Als Münster sich allerdings damals zur Kulturhauptstadt beworben hat, gab es eine 40seitige Broschüre aus allen Kulturprojekten und Institutionen. Da ging es dann über den Westfälischen Frieden, das Theater bis zu uns. Wir wurden mit dem Fusion und dem Dockland alleine auf zwei Seiten präsentiert ...
Da hat sich Münster dann schon recht deutlich mit euch profiliert.
Ja, das kann man wohl sagen.
denk ...
... denk ....
... denk ...
... die hatte wohl gerade ihre Lehman-Knete in den Sand gesetzt, 15 Millionen! Inzwischen ist das Geld zwar wieder da, doch nur einen Tag, nachdem zunächst klar war, die Kohle ist weg, haben wir da ausgerechnet angerufen und nach einem Termin gefragt. Das hat sie dann direkt rundweg abgelehnt.
Darum jetzt der Weg über das Gericht, aber was für Chancen rechnest du dir aus?
Insgesamt rechne ich mir eher Chancen aus, dass wir das mit der Stadt im Gespräch klären können, als vor Gericht. Ich möchte gerne ins Gespräch mit der Stadt, möchte auch, dass die Stadt sich überlegt, ob sie nicht doch solche Veranstaltungen haben möchte hier in Münster und vermehrt haben möchte.
Dann ist dieses Interview also dein erneutes Gesprächsangebot an die Stadt?
Ja, auf jeden Fall. Meine Nummer ist 481690.
Die Tanzsteuer beträgt in Münster 22 Prozent ...
TANZsteuer??
Ja, das ist die Vergnügungssteuer.
Mir war nicht bekannt, dass man in Münster Steuern zahlen muss auf Tanzen. Klingt ein wenig wie die Geschichte von der holländischen Gardinensteuer.
Ja, aber die Tanzsteuer gibt es wirklich. Als es den Kommunen in den 80er Jahren schlechter ging, haben sie ein wenig durchforstet, wo man noch ein bisschen Geld verdienen kann. Da fiel ihnen eine alte kommunale Steuer ins Auge, nämlich die Tanz- und Vergnügungssteuer. Die wurde zwar Jahrzehnte lang aus offensichtlichen Gründen nicht erhoben, bekam aber dann einen neuen Reiz.
Die Suche nach einer nicht ausgeschöpften kommunalen Steuer war also erfolgreich.
Ja, sehr erfolgreich. Die Vergnügungssteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Da ist einmal die Spielautomatensteuer. Da nimmt die Stadt schon fast eine Million ein. Und es gibt eben die so genannte Tanzsteuer, das sind noch mal etwa 300.000 Euro. Und da die Vergnügungssteuer eine kommunale Steuer ist, kann sich die Stadt hierbei abkoppeln von Urteilen des Oberfinanzgerichtshofs. Dazu kommt natürlich noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. 41 Prozent sind also schon mal weg, bevor überhaupt die Betriebskosten kommen.
Bei jedem Veranstalter??
Bei jedem Veranstalter der Tanzveranstaltungen macht. Ganz theoretisch!
Ganz theoretisch?
Bei uns sagt die Stadt Münster, wir haben eine Tanzfläche und darum ist jede Veranstaltung, die wir machen, egal welcher Art, eine Tanzveranstaltung.
Auch wenn du ein Essen auf der Tanzfläche veranstalten würdest?
Da nehmen wir natürlich keinen Eintritt.
Und wenn ihr Eintritt nehmen würdet?
Dann, hmm, ja ich weiß nicht, aber so etwas hatten wir bisher noch nicht.
Kann ja noch kommen.
Aber im Ernst, bei uns schließt die Stadt einfach jedes Konzert aus. Was natürlich Quatsch ist, denn bei uns spielen zum Teil die gleichen Bands wie in der Halle Münsterland oder irgendwo anders.
Und die müssen nicht zahlen?
Nein, denn wenn die ein Konzert veranstalten, wird das auch als Konzert gewertet und fertig.
Das klingt verständlich.
Mehr wollen wir auch nicht. Die Frage, warum gibt es eine Steuer auf Tanzen, könnte man sich auch mal stellen, aber die gibt es nun mal gerade. Und damit müssen wir uns auseinander setzen.
Nur ihr?
Nein, ein kleiner Seniorenclub voller unbeugsamer Senioren auf dem Hugerlandshof hat es doch tatsächlich geschafft, sich eine Zeitlang um die Vergnügungssteuer zu drücken!
Was bitte?!
Ja, die haben sich sonntags zum Tanztee getroffen und die Kosten mit fünf Euro Eintritt gedeckt. Das über zwei Jahre lang. Doch dann flogen sie auf und sollten die komplette Tanzsteuer nachzahlen!
Das ist wirklich passiert?
Ja, das ist wirklich passiert.
Das klingt auf jeden Fall leicht eigenartig. Was heißt das aber für euch nun?
Wir haben eine Wettbewerbsverzerrung in Münster. Wenn in der Halle Münsterland Peter Fox auftritt, tanzen 6.000 Leute, ist also eigentlich eine Tanzveranstaltung. Müsste also veranlagt werden. Wird es aber nicht, denn es gilt ja als Konzert. Oder bei der Kegelparty. Die wird als Party beworben, hat ´ne Riesentanzfläche, ist aber trotzdem nicht vollständig vergnügungssteuerpflichtig. Bei unseren DJ-Konzerten, die wir ganz klar als Konzerte sehen und auch offiziell als Konzerte inzwischen anerkannt sind bundesweit, werden die wiederum als Tanzveranstaltung deklariert.
Und veranlagt.
Genau. Veranlagt.
Für mich klingt es aber auch recht neu, dass ein Mischpult und zwei Turntables als Musikinstrumente gelten.
Ja, aber das sind sie. Mit ihnen entsteht durch den DJ das Konzert. Im Übrigen war das bis 2007 auch so, dass wir unsere großen DJs als Konzerte abgerechnet haben. Aber ohne Angabe von Gründen wurde das dann einfach geändert. So müssen wir dann Tickets für große DJs in Münster teurer anbieten, als ein Veranstalter in Wuppertal oder Düsseldorf.
Was ist denn, wenn der DJ durch Livemusiker begleitet wird? Das habe ich schon so einige Male erlebt, dass ein Saxofonspieler einen House-DJ begleitet.
Ja, auch das zählte bei uns bis 2007 als Konzert. Aber inzwischen nicht mehr.
Es kommt einem aber schon der Verdacht, dass man durch eine kleine Zutat alles zum Konzert machen kann, denn für mich als Laie ist ein DJ im Grunde zunächst einmal nicht unbedingt ein klassischer Musiker. Wo ist da die Grenze?
Da muss der Laie natürlich auch ein bisschen mit der Zeit gehen. Denn wenn sogar der Oberfinanzgerichtshof feststellt, dass Turntables und Mischpult Musikinstrumente sind, ...
Das hat der Oberfinanzgerichtshof festgestellt?
Ja, Teil des Urteils ist: `Konzerte sind Aufführungen von Musikstücken bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden, hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert. Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpult und CD-Player Instrumente sein, wenn sie zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden. Eine Techno-Veranstaltung kann ein Konzert sein.´.
Wenn es diese Meinung gibt und Münster bis 2007 offensichtlich auch der Meinung war, was hat Münster dann 2007 umgestimmt? Habt ihr mal versucht, mit der Stadt darüber ins Gespräch zu kommen?
Ja, aber die Frau Bickemöller hat gerade ein Gespräch abgelehnt. Als Münster sich allerdings damals zur Kulturhauptstadt beworben hat, gab es eine 40seitige Broschüre aus allen Kulturprojekten und Institutionen. Da ging es dann über den Westfälischen Frieden, das Theater bis zu uns. Wir wurden mit dem Fusion und dem Dockland alleine auf zwei Seiten präsentiert ...
Da hat sich Münster dann schon recht deutlich mit euch profiliert.
Ja, das kann man wohl sagen.
denk ...
... denk ....
... denk ...
... die hatte wohl gerade ihre Lehman-Knete in den Sand gesetzt, 15 Millionen! Inzwischen ist das Geld zwar wieder da, doch nur einen Tag, nachdem zunächst klar war, die Kohle ist weg, haben wir da ausgerechnet angerufen und nach einem Termin gefragt. Das hat sie dann direkt rundweg abgelehnt.
Darum jetzt der Weg über das Gericht, aber was für Chancen rechnest du dir aus?
Insgesamt rechne ich mir eher Chancen aus, dass wir das mit der Stadt im Gespräch klären können, als vor Gericht. Ich möchte gerne ins Gespräch mit der Stadt, möchte auch, dass die Stadt sich überlegt, ob sie nicht doch solche Veranstaltungen haben möchte hier in Münster und vermehrt haben möchte.
Dann ist dieses Interview also dein erneutes Gesprächsangebot an die Stadt?
Ja, auf jeden Fall. Meine Nummer ist 481690.


Kommentare
Kommentar von Gerd Braach:
(02.04.2009 12:39 Uhr)Argumentationshilfen für den anstehenden Rechtsstreit Heaven./. Stadt Münster
Die Tanzsteuer als Vergnügungssteuer zu bezeichnen, halte ich für sehr gewagt.
Vor etlichen Jahren eröffnete mein Tanzlehrer den Kurs mit den Worten: Herzlich willkommen, meine Damen und Herren. Besonders begrüße ich Sie meine Herren, denn viele von Ihnen sind sicher nicht freiwillig zu uns gekommen."
Der Mann wußte wovon er sprach. Für ein befreundetes Ehepaar war dieser Abend die erste und zugleich letzte Tanzstunde. Die unterschiedlichen Auffassungen über Auslegung der gerade erlernten Tanzregeln entwickelten sich zu einer gallopierenden Ehekrise. Von Vergnügen keine Spur!
Meine Frau und Ich haben den Tanzkurs bis zum bitteren Ende (Abschlußball) überstanden. Mein Frau ist jedoch nach wie vor der Auffassung, dass meine unkonventionellen Bewegungsabläufe mit "Tanzen" nichts zu tun habe.
Böswillige Mitmenschen kommen nach Betrachtung des Gehopses im Heaven und anderen Discos zu dem gleichen Urteil. Den Vergleich mit der Kegelparty würde ich weglassen. Wenn sie am Tag nach der Kegelsause sehen wie gegen Mittag ein Kegler mit zerknautschtem Gesicht und einen ebensolchen Trainingsanzug zum Bäcker geht, sieht das nicht wirklich nach einer vergnüglichen Nacht aus. Wie auch immer, vermutlich wird es zu einem Gutachterstreit kommen. Dort wird dann die Frage diskutiert: "Ist nicht schon das vergnügliche Wippen mit dem Fuß oder das rhytmische Kniebeugen schon Tanzen?"
Ansonsten sollten die Heaven-Betreiber den Ball flach halten. In ihrer Werbung versprechen sie hein himmlisches Vergnügen. Wird dadurch nicht auch noch die Kirchensteuer fällig?